Wie erhalte ich einen Therapieplatz?
Die nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen den Ablauf zur Bewilligung eines Psychotherapieantrags.
Kontaktaufnahme
Zunächst nehmen Sie Kontakt zu mir auf, gerne per Kontaktformular, Email oder Anruf. Wir vereinbaren einen persönlichen Erstgesprächstermin. Bitte bringen Sie zum vereinbarten Erstgespräch Ihre Krankenversicherungskarte mit.
Indikationsstellung
In bis zu 3 Sprechstunden à 50 Minuten klären wir, ob behandlungsbedürftige psychische Beschwerden vorliegen und mit welchen geeigneten Maßnahmen Sie unterstützt werden können.
Probatorik
Beim Vorliegen einer Indikation für eine ambulante Psychotherapie führen wir weitere probatorische Einzelsitzungen durch (Probesitzungen). Diese dienen
· dem gegenseitigen Kennenlernen,
· der Klärung des aktuellen Problems,
· der Klärung der beidseitigen Erwartungen an die Therapie,
· der Formulierung der Therapieziele und
· der Erarbeitung eines individuellen Behandlungsplans.
Danach können wir gemeinsam entscheiden, ob wir die gemeinsame psychotherapeutische Arbeit fortführen möchten. Die probatorischen Sitzungen werden von den Krankenkassen in der Regel ohne zusätzliche Antragstellung bezahlt.
Antragstellung
Entscheiden wir uns beide für eine Fortführung der Arbeit, wird ein Antrag* bei Ihrer Krankenkasse (gesetzlich oder privat) zur Übernahme der Kosten von weiteren Behandlungssitzungen gestellt. Je nach Schweregrad der Problematik können das 12, 24, 60 oder 80 Sitzungen sein. Für den Therapieantrag benötigen Sie außerdem einen "Konsiliarbericht" Ihres Arztes, der abklärt, ob medizinische Gründe gegen eine Psychotherapie sprechen.
*entfällt bei Selbstzahlern
Therapiebeginn
Erfolgt die Bewilligung der Krankenkasse, wird die Therapie fortgesetzt.
Wie schnell bekomme ich einen Therapieplatz?
Bitte beachten Sie, dass es leider zu Wartezeiten kommen kann, wenn alle Therapieplätze belegt sind. Sollte dies der Fall sein, versuche ich Ihnen einen möglichst zeitnahen Erstgesprächstermin anzubieten, um Sie auf meine Warteliste aufzunehmen.