Wie erhalte ich einen Therapieplatz?

Kontaktaufnahme

Nehmen Sie am besten per Kontaktformular oder E-Mail Kontakt auf, um einen Termin für das Erstgespräch zu vereinbaren. Bitte bringen Sie zum vereinbarten Erstgespräch Ihre Krankenversicherungskarte mit. 

Indikationsstellung

In bis zu drei Sprechstunden klären wir, ob eine psychische Behandlung notwendig ist und welche Maßnahmen sinnvoll sind.

Probatorik

Beim Vorliegen einer Behandlungsindikation lernen wir uns in probatorischen Sitzungen weiter kennen, besprechen Ziele und erstellen einen individuellen Behandlungsplan. Die Kosten hierfür werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse bezahlt. 

Antragstellung

Wenn wir uns für eine Therapie entscheiden, stellen wir gemeinsam den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Dafür benötigen Sie einen Konsiliarbericht von Ihrem Arzt, der mögliche medizinische Gründe ausschließt. Selbstzahler brauchen keinen Antrag.

Therapiebeginn

Nach Bewilligung startet die eigentliche Therapie.

Wer trägt die Kosten einer ambulanten Psychotherapie?

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für eine ambulante Verhaltenstherapie werden bei Diagnose einer psychischen Erkrankung vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Privat Versicherte

Bitte klären Sie vorab, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Sie können die Kosten auch selbst tragen. Pro 50-Minuten-Sitzung fallen je nach Satz 100,55 – 153,03 € an (2,3–3,5-facher GOP-Satz).